Am 23. November 2017 wurde das Rundschreiben (nota 50436/17), in Umsetzung des Ministeraldekrets 919/17, bezüglich der Pensionierung zum 1. September 2018 veröffentlicht. Die Gesuche um freiwilligen Dienstaustritt des Lehrpersonals der Schulen (und der eventuelle Antrag um Pensionsteilzeit) müssen innerhalb 20. Dezember eingereicht werden. Für die Schulführungskräfte wurde der Termin für die Einreichung der Gesuche auf den 28. Februar 2018 festgelegt.
Kurz die notwendigen Voraussetzungen:
a) Frauen können laut Art. 1, Absatz 9 des Gesetzes Nr. 243 vom 23. August 2004 mit dem Beitragssystem in den Ruhestand treten, wenn sie die innerhalb 31. Dezember 2015 mindestens 35 Dienstjahre und ein Alter von 57 Jahren und drei Monaten erreicht hatten;
b) Altersrente für Männer und Frauen mit mindestens 20 Beitragsjahren und einem Mindestalter von 66 Jahren und 7 Monaten;
c) Dienstaltersrente für Frauen mit 41 Jahren un 10 Monaten Beiträge innerhalb 31. Dezember 2018, für Männer sind es 42 Jahre und 10 Monate.
Die Abschaffung der Abzüge für die Pensionierung vor dem 62 Lebensjahr wurde bestätigt.