Mit einer Mitteilung sind die befristeten Versetzungen, Verwendungen und provisorischen Zuweisungen für das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag veröffentlicht worden. Die befristeten Versetzungen und ein Teil der Verwendungen gelten für die Schuljahre 2020/21 und 2021/22. Weitere Verwendungen und die provisorischen Zuweisungen gelten für das Schuljahr 2020/2021.
Im Sinne der didaktischen Kontinuität werden freie Stellen, die jetzt noch frei werden, mit Lehrpersonen besetzt, die im laufenden Schuljahr ihren Dienstsitz an den betreffenden Schulen haben. Das Ergebnis dieser Maßnahmen wird Ende Juli bekannt gegeben. Für Lehrpersonen, die im Zuge der provisorischen Zuweisungen eine Stelle erhalten haben, die mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt ist, kann auf Antrag eine Stelle zugewiesen werden, die nach Durchführung der Maßnahmen frei wird. Das Rundschreiben dazu wird Ende Juni/Anfang Juli veröffentlicht werden. Für die Mitteilung und die Anlagen siehe hier.