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Dt. Schule: Ansuchen für zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen 2020

23.03.2020

Mit dem Rundschreiben Nr.11/2020 gibt die deutsche Bildungdirektion bekannt, dass die Lehrpersonen aller Schulstufen mit unbefristetem Vertrag innerhalb 16. April 2020 um folgende zeitlich befristete Mobilitätsmaßnahmen ansuchen können:
1. befristete Versetzung (Biennium 2020/2021 und 2021/2022)
2. Verwendung von überz.hligen Lehrpersonen und Lehrpersonen mit Vorrang als Stellenverlierer (Schuljahr 2020/2021)
3. Verwendung auf Stellen mit besonderen Unterrichtsverfahren, für Integrations- und
Montessoriunterricht, für den Englischunterricht an der Grundschule (Schuljahr 2020/2021, zweijährig nur mit Spezialisierungstitel)
4. Provisorische Zuweisung für die Annäherung an die Familie und andere Zuweisungen (Schuljahr 2020/2021)
Die Gesuche können folgendermaßen übermittelt werden:
1. Über die eigene Lasis-Adresse, digital und ohne das Gesuch zu unterschreiben, an bildungsverwaltung@provinz.bz.it. Wer keine aktive Lasis-Adresse, kann das Gesuch auch über eine andere E-Mail-Adresse schicken, muss aber eine Kopie des Personalausweises beilegen. Im Rundschreiben wird auch die Vorgehensweise über einen Apple PC beschrieben.
2. In Ausnahmefällen kann das Gesuch auch in Papierform ausgefüllt und nach Vereinbarung in der Schule abgegeben werden.
Das Rundschreiben, den Vertrag und alle nötigen Anlagen findet ihr hier.