Die Deutsche Bildungsdirektion teilt mit, dass die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2022/2023 genehmigt und an der Anschlagtafel der Deutschen Bildungsdirektion und auf der Homepage der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht wurden.
Die Bewerberinnen und Bewerber können gegen die vorläufigen Landes- und Schulranglisten innerhalb von zehn Kalendertagen ab Aushang derselben an der Amtstafel der Deutschen Bildungsdirektion, also bis einschließlich Montag, 23. Mai 2022 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin erheben.
Mitteilung und Vordrucke hier.