Für beide Gesuche gilt als Einreichetermin der 20. Dezember 2021.
Termin für die Auflösung der Vorbehalte ist hingegen der 24. Mai 2022.
Der Beschluss der Landesregierung vom 16. November 2021, Nr. 961, regelt die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten.
Zur Einreichung der Gesuche, zur Auflösung der Vorbehalte, zur Bewertung von Titeln und Diensten und alle Informationen und Hinweise zur Eintragung in die Landesranglisten hier, zur Eintragung in die Schulranglisten hier: