Mit dem Rundschreiben 35/2019 wird mitgeteilt, dass die Gesuche um Versetzung (inklusive Zuweisung des definitiven Dienstsitzes) und um Übertritt bis Mittwoch den 27. November 2019 eingereicht werden müssen. Lehrpersonen mit unbefristeten Arbeitsvertrag können die Gesuche in Papierform direkt in der Schule abgeben oder persönlich bei der deutschen Bildungsdirektion. Die Anträge können bis 17. Jänner 2020 schriftlich widerrufen werden.
Achtung: Die Versetzungen werden mit zweijähriger Fälligkeit vorgenommen. Das heißt, dass für das Schuljahr 2021/2022 keine Anträge um Versetzung, Zuteilung des definitiven Dienstsitzes bzw. Übertritt gestellt werden können.
Die Veröffentlichung der Versetzungen und Übertritte erfolgt voraussichtlich Ende Februar 2020. Für Details siehe das Rundschreiben und die Gesuche hier.
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