Direkt zum Inhalt

Besondere schulische Angebote 2017/18

03.07.2017

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 646 von Juni 2017 sieht die Bestimmungen und das Auslesevergfahren zur Besetzung von Stellen für die Umsetzung von besonderen schulischen Angeboten vor (siehe dazu Themenbereich Einstieg Lehrberuf ). Im Rundschreiben 24/2017 wurden die Schulen darüber informiert.  Wir haben uns gegen diese "Sonderstellen", besonders gegen die Koppelung mit kurrikularem Unterricht ausgesprochen. Laut Beschluss dürfen auf jeden Fall pro Schule und Stellentyp höchstens 50% der vakanten oder ganzjährig verfügbaren Stellen und nicht mehr als zwei Stellen je Schulstufe durch besondere schulische Angebote und besondere Unterrichtsverfahren besetzt werden.