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Anerkennung ausländischer Lehrbefähigung 2015

14.10.2015

Mit dem staatlichen Gesetz 107 hat das Land die Kompetenzen zur Anerkennung der Berufsqualifikation  zur Ausübung des Berufs als Lehrerin oder Lehrer an Grund-, Sekundar- oder Kunstschulen, die in einem Mitgliedsstaat der europäischen Union erworben wurde, erhalten. Die Anerkennung der Lehrbefähigung bezieht sich auf  Wettbewerbsklassen, die es nur in Südtirol gibt (93/A, 94/A, 98/A) oder auf jene, die den Zugang zu Lehrerstellen an den deutschsprachigen Schulen der Autonomen Provinz oder den Zugang zu Lehrerstellen für Unterrichtsfächer an den ladinischen Schulen ermöglichen, die in deutscher Sprache unterrichtet werden. Die Anerkennung kann beim Schulamt beantragt werden. Dem Schulamt wurde  mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 1112 die Zuständigkeit der Anerkennung übertragen. Die Details zu den Voraussetzungen, Bedingungen und die Hinweise zur Einreichung der Anträge sind im Rundschreiben des Schulamtes 32/2015 defniniert.