Die Mutter oder der Vater haben das Recht auf tägliche Ruhepausen bis zum 1. Lebensjahr des Kindes:
- 1 Stunde täglich pro Unterrichtstag sofern die Arbeitszeit unter 6 Stunden liegt, 2 Stunden bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden
Die Mutter oder der Vater haben das Recht auf tägliche Ruhepausen bis zum 1. Lebensjahr des Kindes:
- 1 Stunde täglich pro Unterrichtstag sofern die Arbeitszeit unter 6 Stunden liegt, 2 Stunden bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden