Klassenrat

Klassenrat

Zusammensetzung:

  • alle Lehrpersonen der Klasse (einschließlich technisch praktische Lehrpersonen, Lehrpersonen für angewandte Kunst, Integrationslehrpersonen und Sprachenlehrpersonen der Schüler mit Migrationshintergrund)
  • zwei Elternvertreter und in der Oberschule zwei Schülervertreter je Klasse
  • Schulführungskraft

Die Mitarbeiter für Integration nehmen an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil. Die interkulturellen Mediatoren nehmen bei Bedarf und auf Einladung an den Sitzungen des Klassenrates ohne Stimmrecht teil. Den Vorsitz führt die Schulführungskraft oder eine von ihr beauftragte Lehrkraft der Klasse.

Bestimmte Sitzungen finden ohne Elternvertreter und Schülervertreter statt.

Aufgaben des Klassenrates mit Eltern- und Schülervertretern:

  • arbeitet Vorschläge zur Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit aus
  • schlägt Fürsorgeinitiativen vor
  • fördert und vertieft Kontakte zwischen Lehrpersonen, Eltern und Schülern
  • stellt das Schulprogramm sowie besondere Projekte den Eltern und in der Oberschule den Schülern vor
  • nimmt Stellung zu Schulversuchen und regt solche an
  • macht Vorschläge zur Neueinführung von Schulbüchern und zur Auswahl von Lehrmitteln
  • ergreift Disziplinarmaßnahmen gegen Schüler laut Disziplinarordnung der Schule (Klassenrat ist laut Schülercharta für Ausschluss aus Schulgemeinschaft zuständig)

Aufgaben des Klassenrates ohne Eltern- und Schülervertreter:

  • koordiniert die Unterrichtstätigkeit und die fächerübergreifende Zusammenarbeit
  • überprüft Verwirklichung der Erziehungs- und Unterrichtsplanung
  • bewertet Schüler und ist für die Führung der Bewertungsunterlagen verantwortlich

Bewertungskonferenzen:

Es nehmen die Schulführungskraft und alle Lehrkräfte teil. Es handelt sich um ein Kollegialorgan, das zwingend vollständig sein muss (collegium perfectum), d.h. die Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn alle Mitglieder anwesend sind.
Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Ist ein Mitglied verhindert, muss es ersetzt werden, damit allfällige Beschlüsse gültig sind. Stimmenthaltungen sind nicht erlaubt. Mitarbeiter für Integration nehmen ohne Stimmrecht teil.