Laut Beschluss der Landesregierung vom 19. Dezember 2017, Nr. 1421 ist die Frist für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten, die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt der 23. März 2018, 12.00 Uhr. Hier das Rundschreiben und die Gesuchsvorlagen.
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