Streiktage reduzieren die Urlaubstage nicht und sind für Laufbahn und Pension gültig. Rundschreiben des Unterrichtsministeriums Nr. 312 vom 18.9.1989 und Beschluss des Rechnungshofes vom 12.9/4.10.2019 Nr. SCCLEG/7/2019/SUCC (in italienischer Sprache)
Streiktage und Urlaubsrecht, Laufbahn und Pension
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