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Deutsche Schule: Einspruch gegen die vorläufigen Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2024/25

Gegen die vorläufigen Landes- und Schulranglisten ist bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024 schriftlich Einspruch bei der Landesschuldirektorin zu erheben. Informationen hier.