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Gesuche um Dienstaustritte und Dienstverlängerung zum 1. September 2023

Frist für das Einreichen der Gesuche nach:

- Dienstaustritt;
- Widerruf der Anträge auf Dienstaustritt;
- Dienstverlängerung:

21. Oktober 2022 (gültig ab 1. September 2023).
Informationen hier