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Endfrist, um die 24 ECTS zu erwerben und an den Wettbewerben bis Ende 2024 teilzunehmen

Diejenigen, die innerhalb des 31. Oktober 2022 24 ECTS im pädagogischen, anthropologischen, psychologischen Bereich u.s.w. erwerben werden, dürfen bis Ende 2024 im ganzen Staatsgebiet ohne die vom Gesetzesdekret Nr. 36 vorgesehenen 60 ECTS an den Wettbewerben teilnehmen. Weitere Infos hier.