Der Termin für das Ansuchen um Auflösung des Vorbehalts für die Eintragung in die Landes-und Schulranglisten der ladinischen Schulen für das Schuljahr 2021/22 ist der 10. Mai 2021. Es handelt sich dabei um eine Verfallsfrist. Die Gesuche müssen an die Landesdirektion gestellt werden. Für die Ansuchen siehe hier.
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