Die Lehrpersonen, welche mit Vorbehalt in den Landes- oder Schulranglisten eingetragen sind, müssen bis spätestens 26. Juli 2019 die entsprechende Dokumentation nachreichen, damit
der Vorbehalt in Bezug auf die Ranglisten für das Schuljahr 2019/2020 aufgehoben wird. Siehe Rundschreiben.
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