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Teilzeit, Sabbathjahr und Reduzierung Unterricht Vorruhestand

Die Anträge um Teilzeitarbeit, mehrjährige Gliederung der Arbeitszeit und die Reduzierung der Unterrichtszeit (Vorruhestand) müssen in der eigenen Schule innerhalb 12. April eingereicht werden. Achtung: es gibt einige Neuerungen. Siehe Rundschreiben und Gesuche