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Eintragung in die Rangordnung der Musikschulen des Landes

Laut Mitteilung des Schulamtes wird in Zunkunft die Besetzung der  Stellen für den Instrumentalunterricht an Mittel- und Oberschulen in enger Zusammenarbeit mit den Musikschulen des Landes erfolgen. Deshalb wird den Lehrpersonen empfohlen, sich bereits für das Schuljahr 2017/18 auch in die Rangordnungen für die Vergabe der Aufträge in den Musikschulen des Landes einzutragen. Der Termin für die Eintragung zur Vergabe von befristeten Unterrichtsaufträgen ist der 28. Februar 2017 (12 Uhr). Alle Informationen zu den Voraussetzungen und die Formulare dazu finden Sie auf der Homepage der Landesabteilung Personal.