Zweisprachigkeitszulage

Zweisprachigkeitszulage

Wer im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises (Deutsch- Italienisch)  ist, kann um die Zweisprachigkeitszulage ansuchen. Der Zweisprachigkeitsnachweis hängt vom Studientitel bzw. dem Berufsbild ab. 
Der Zweisprachigkeitsnachweis A für Lehrpersonen mit Doktorat entspricht dem Niveu C1 des Europäischen Refrenzrahmens. Die entsprechende jährliche Zweisprachigkeitszulage beträgt 2.821,14 Euro.
Der Nachweis B, für Lehrpersonen mit Abschlußzeugnis der Sekundarstufe zweiten Grades (Oberschule),  entspricht dem Niveau B 2 und beträgt jährlich 2.354,86 €.